AKTUELLES/+ALLGEMEINES

Neupatienten-Aufnahme in unserer Praxis

Aktuell können wir leider keine neuen Patienten in unserer Praxis aufnehmen.

Wir werden aber nach den Sommerferien, also vom 15.09.25-30.09.25 wieder Patienten in unserer Praxis aufnehmen.

Um dann als Neupatient in unserer Praxis aufgenommen zu werden, sollten Sie einfach Ihre Krankenkassenkarte in unserer Praxis abgeben- auch wenn Sie aktuell keinen Arzt-Patienten-Kontakt benötigen. Darüber hinaus bitten wir Sie die unten aufgeführte "Neupatienteninformation" und die  "Einwilligungserklärung zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten" auszudrucken, auszufüllen und in unserer Praxis abzugeben (s. Anhang unten). 

Um uns ein medizinisch besseres Bild von Ihnen machen zu können, sollten Sie Ihre alten Unterlagen beim vorherigen Hausarzt besorgen und in unserer Praxis abzugeben - und dann irgendwann einen Termin vereinbaren, um sich gegenseitig kennenzulernen.

Download
Neupatienteninformation.pdf
Adobe Acrobat Dokument 68.3 KB
Download
Einwilligungserklärung Patientendaten.pd
Adobe Acrobat Dokument 1.3 MB

Einschreibung in die HZV (Hausarztzentrierte Versorgung)

Als Hausarzt sehen wir unser Aufgabe in der möglichst optimalen Betreuung und Behandlung unserer Patienten. Als Ihr Hausarzt/Hausärztin sind wir die Lotsen im Gesundheitswesen. Wir wollen deswegen weitgehend alle medizinischen Informationen über Sie in Erfahrung bringen, um letztlich Sie bestmöglich beraten zu können. (Deswegen sollten Sie sich auch regelmäßig eine Überweisung besorgen - wie von der HZV gefordert- bevor Sie zu einem Facharzt gehen, damit wir einen Bericht von Ihre Behandlung dort erhalten.)

Wir empfehlen Ihnen, sich in die HZV (Hausarztzentrierte Versorgung) in unserer Praxis einzuschreiben. Damit wird der Krankenkasse gemeldet, dass wir Ihr Hausarzt sind. Ihre Krankenkasse prüft dann, ob eine Teilnahme für Sie möglich ist.

Anmerkung zum HZV-Programm: Hier gibt es - im Gegensatz zur herkömmlichen Abrechnung über die KV (Kassenärztlichen Vereinigung) weder eine Patientenzahl-Begrenzung, noch eine Budgetierung für unsere erbrachten ärztlichen Leistungen .  Die von Gesundheitsminister Lauterbach proklamierte "Entbudgetierung" erscheint mehr und mehr utopisch, da seit 2024 etliche von uns erbrachten Leistungen bei der KV nicht mehr bezahlt werden. Um es klar zu benennen: Wir behandeln Sie also oft umsonst.

Bitte verstehen Sie es nicht falsch, unsere Arbeit macht uns unverändert große Freude, aber mit Einschreibung in die HZV werden zumindest unsere Leistungen nicht budgetiert.

Das e-Rezept ab 01.01.2024/ die e-Akte

Das e-Rezept ist seit dem 01.01.24 flächendeckend für alle Kassenpatienten (Ausnahme Privatpatienten, Hausbesuchs-Patienten, Pflegeheimpatienten und Patienten im Notdienst) in Deutschland eingeführt werden.

Ab 01.01.24 ergeben sich in unserer Praxis folgende Veränderungen:

- Vor Ausstellung eines e-Rezepts im Quartal ist die Vorlage der Versichertenkarte in der Praxis zwingend erforderlich

- Vorbestellte e-Rezepte, sprich Dauermedikamente, können frühestens nach 1 Arbeitstag in der Apotheke abgeholt werden

- Rezepte können nicht mehr einfach so am Tresen ausgestellt werden. Auch hier dauert es 1 Arbeitstag bis man ein Rezept in der Apotheke abholen kann. (Ausnahme sind in der Sprechstunde mit direktem Arzt-Patientenkontakt erstellte Rezepte)

 

Die e-Akte darf nur nach Zustimmung durch den Patienten befüllt werden. Wir erachten es als medizinisch sinnvoll, verschiedene Informationen auf der e-Akte zu speichern, z.B. Medikamentenpläne oder wichtige Arztbriefe (Letzteres ist meist durch den Facharzt oder den Krankenhausarzt vorzunehmen). Allerdings gibt es aktuell noch erhebliche technische Schwierigkeiten beim Befüllen der e-Akte. 

Mittlerweile haben wir schrittweise damit begonnen, Medikamentenpläne - erst nach Zustimmung durch Sie als Patient - auf ihre e-Krankenkassenkarte zu speichern. In den nächsten Monaten wird dies voraussichtlich sukzessive weitergeführt werden. 

Nur noch mit Krankenkassenkarte

Seit dem 01.04.23 können wir gesetzlich versicherte Patienten nur noch behandeln, sofern diese ihre Krankenkassen-Versichertenkarte bei sich haben. Wir bitten Sie deshalb unbedingt dranzudenken, diese bei sich zu führen und in der Praxis abzugeben, wenn Sie einen Termin haben oder ein Rezept/Überweisung etc. in der Praxis benötigen. Lediglich echte Notfälle dürfen ohne Krankenkassenversicherungskarte angenommen werden, müssen diese dann aber natürlich nachreichen.

Ärzte-Beratungs-Telefonnummer

Die Telefonnummer für unsere "Labortelefonsprechstunde" lautet 07195/1376935.

Unter dieser Nummer ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12.30-13.00 Uhr, Dienstag von 18.00-18.30 Uhr und Freitag von 12.00-13.00 ein Arzt am Apparat, vornehmlich um Ihre Laborwerte mit Ihnen zu besprechen.

Bitte beachten Sie, dass wir auch hier an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind, Sie also selber anrufen sollten.

Uni-Lehrpraxis

Da wir den Nachwuchs fördern wollen, sind wir Uni-Lehrpraxis der Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Folglich kommen immer wieder Medizinstudent/Innen in unsere Praxis. Bitte helfen Sie mit, dass der Nachwuchs eine Chance bekommt und begegnen Sie den Medizinstudenten offen.

Außerdem kommen auch immer wieder Schulpraktikanten (BOGI) in unsere Praxis.

Alle sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Urlaub

 

 27.10.-31.10.25

 

 

29.12.25 - 05.01.26

 

 

Vertretung (auch auf unserem Anrufbeantworter erfahrbar)

    

Dr. Säger, Dr. Marschall, Praxis am Markthaus, Dr. Yousefí, Dr. Hennig, Dr. Geiger, Dr. Endreß

 

gesamter Zeitraum: Dr. Marschall, Dr. Endreß, 

29.12.25 -30.12.25: Praxis am Holzmarkt

02.01.26-05.01.26: Dr. Säger, Dr. Kelm

 


Kontakte unserer Vertretungen

Dr. Jochen Säger

Dr. Eva Hintz

Sabine Geiger

Dr. Yousefi

Dr. Dietmar Zinßer

Dr. A. Hennig (Praxis am Holzmarkt)

Zweigpraxis Schelmenholz 

Dr. Hettinger

Dr. Hofstadler

Praxis am Markthaus (Dr. Bajinski)

Dr. Marschall

A. Endreß

Dr. Kelm

Dr. Kraft

Keplerstraße 14

Marktstraße 39

Schorndorfer Straße 8

Marktstraße 28

Marktstraße 54

Ringstr. 55

Forststraße 45

Marktstraße 5

Ringstr. 55

Marktstr. 44

Torstr. 9

J.-S.-Bachstr.1 , Berglen

Beethovenstr. 29, Berglen

Im Hummerholz 6, Weiler z. Stein

Tel. 07195-586685

Tel. 07195-62616

Tel. 07195-947494

Tel. 07195-65511

Tel. 07195-174733

Tel. 07195-62115

Tel. 07195-6979730

Tel. 07195-177115

Tel. 07195-8484

Tel. 07195-3627

Tel. 07195-9770610

Tel. 07195-9829630

Tel. 07196- 970007

Tel. 07195-68312


Neue Datenschutzbestimmungen

Aufgrund der neuen Datenschutzbestimmungen, gültig ab 25.05.2018, wollen wir an dieser Stelle auf die Datenschutzschutzbestimmungen unseres homepage-Anbieters "JIMDO" verweisen.

Darüber hinaus verweisen wir auf den Aushang im Wartezimmer über die neue Datenschutzbestimmungen zur Nutzung von Patienteninformationen im Rahmen unserer Praxistätigkeit. 

Wir werden auch in Zukunft gewissenhaft und sorgfältig mit den uns bekannten Patienteninformationen an Dritte (Arztkollegen, Labore etc.) umgehen. Wir bitten Sie auch in Zukunft um Diskretion im Tresenbereich und auch sonst in unseren Praxisräumen.